Personalausweis

Kaufinteressenten, die sich an einen Immobilienmakler wenden, könnten verunsichert oder gar verärgert sein, wenn die erste Frage des Maklers die nach dem Personalausweis ist. Seit dem 26. Juni 2017 gilt: Makler müssen diese Frage erst bei ernsthaftem Interesse des Kunden an der Durchführung des Kaufvertrages stellen. Laut Gesetzestext ist dieses spätestens dann gegeben, wenn:

  • Eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat.
  • Der (voraussichtliche) Käufer mit dem (möglichen) Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abgeschlossen hat oder Er dem Makler eine Reservierungsgebühr gezahlt hat.