Kaufinteressenten, die sich an einen Immobilienmakler wenden, könnten verunsichert oder gar verärgert sein, wenn die erste Frage des Maklers die nach dem Personalausweis ist. Seit dem 26. Juni 2017 gilt: Makler müssen diese Frage erst bei ernsthaftem Interesse des Kunden an der Durchführung des Kaufvertrages stellen. Laut Gesetzestext ist dieses spätestens dann gegeben, wenn:
- Eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat.
- Der (voraussichtliche) Käufer mit dem (möglichen) Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abgeschlossen hat oder Er dem Makler eine Reservierungsgebühr gezahlt hat.